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24.11.2010 Änderungen auf den 1. Januar 2011 bei AHV/IV/EO/ALV und EL
Die wichtigsten Änderungen auf den 1. Januar 2011 bei AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung (ALV),
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und in der beruflichen Vorsorge
- Erhöhung der AHV/IV-Renten und des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen um durchschnittlich 1,75 Prozent - Erhöhung des AHV/IV/EO-Mindestbeitrags für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige - Änderung in der Berechnung der AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen - Anpassung der sinkenden AHV/IV/EO-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber - Erhöhung des Beitragssatzes an die Erwerbsersatzordnung (EO) - Erhöhung des Beitragssatzes an die Arbeitslosenversicherung (ALV) - Erhöhung des Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen (EL) - Anhebung der BVG-Eintrittsschwelle
Erhöhung der AHV/IV-Renten Die monatliche Altersrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 1'160 Franken (bisher 1‘140) und höchstens 2'320 Franken (bisher 2'280). Die monatliche Witwen- resp. Witwerrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 928 Franken (bisher 912) und höchstens 1'856 Franken (bisher 1'824). Die monatliche Waisenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 464 Franken (bisher 456) und höchstens 928 Franken (bisher 912). Die ganze monatliche Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 1'160 Franken (bisher 1‘140) und höchstens 2'320 Franken (bisher 2'280). Die monatliche Dreiviertels-Invalidenrente beträgt neu bei voller Beitragsdauer mindestens 870 Franken (bisher 855) und höchstens 1'740 Franken (bisher 1'710). Die halbe monatliche Invalidenrente beträgt neu mindestens 580 Franken (bisher 570) und höchstens 1'160 Franken (bisher 1'140). Die monatliche Viertels-Invalidenrente beträgt neu mindestens 290 Franken (bisher 285) und höchstens 580 Franken (bisher 570).
Erhöhung des AHV/IV/EO - Mindestbeitrags Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird auf 475 Franken erhöht (bisher 460).
Änderung in der Berechnung der AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen Ab 2011 werden die AHV-Renten (inkl. Witwen- und Waisenrenten), nicht aber die IV-Renten, in die Berechnung des beitragspflichtigen Renteneinkommens einbezogen.
Anpassung der sinkenden AHV/IV/EO-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber Der Höchstbetrag der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber beträgt neu jährlich 55’700 Franken (bisher 54'800). Die untere Einkommensgrenze beträgt neu 9'300 Franken (bisher 9'200). Erreicht das jährliche Erwerbseinkommen nicht 9'300 pro Jahr, beträgt der Beitrag 475 Franken im Jahr (Mindestbeitrag).
Erhöhung des Beitragssatzes für die Erwerbsersatzordnung (EO) Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird ab 1. Januar 2011 von heute 0,3 auf 0,5 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens angehoben. Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung inkl. Mutterschaftsentschädigung bleiben 2011 unverändert.
Erhöhung des Beitragssatzes an die Arbeitslosenversicherung (ALV) Die ordentlichen Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden per 1. Januar 2011 um 0,2 Lohnprozente auf 2,2 % erhöht (bisher 2,0%). Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 % für Lohnbestandteile zwischen 126'001 Franken und 315'000 Franken eingeführt.
Lebensbedarf und Beträge der Durchschnittsprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL) Der Höchstbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL ab 1.1.2011: Für Alleinstehende 19'050 Franken (bisher 18'720), für Ehepaare 28'575 Franken (bisher 28’080) und für Waisen 9'945 Franken (bisher 9'780). Die jährlichen Beträge der Durchschnittsprämien für Erwachsene, junge Erwachsene (Alter 18 – 25) und Kinder im Kanton Bern ab 1.1.2011 wurden in den 3 Prämienregionen wie folgt festgesetzt:
Prämienregion 1: Erwachsene Fr. 5’544 junge Erwachsene Fr. 4’920 Kinder Fr. 1’344
Prämienregion 2: Erwachsene Fr. 4’920 junge Erwachsene Fr. 4’248 Kinder Fr. 1’152
Prämienregion 3: Erwachsene Fr. 4’608 junge Erwachsene Fr. 3’936 Kinder Fr. 1’068
Höhere Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge (BVG) Die Eintrittsschwelle wird auf den 1. Januar 2011 von 20’520 Franken auf 20'880 Franken pro Jahr erhöht. Arbeitgeber, die bisher keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren, sich aber wegen der Erhöhung der Eintrittsschwelle einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung anschliessen müssen, haben dies bei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung eines Berufsverbands, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank oder bei der Auffangeinrichtung zu tun. Auskünfte dazu erteilt die für die deutschsprachigen Amtsbezirke des Kantons Bern zuständige Geschäftsstelle der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Postfach, 8022 Zürich. Weitere Informationen unter www.aeis.ch.
Weitere Informationen und Auskünfte Im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben.
Schalteröffnungszeiten der Ausgleichskasse des Kantons Bern und der IV-Stelle des Kantons Bern über Weihnachten/Neujahr Am 24. und 31. Dezember 2010 bleiben unsere Schalter geschlossen. An den übrigen Tagen sind wir zu den gewohnten Ansprechzeiten erreichbar, d.h. von Montag, 20.12. resp. 27.12. bis Donnerstag, 23.12. resp. 30.12. 2010 jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr (Donnerstag, 23.12. und 30.12. bis 16.00 Uhr). Wir danken für das Verständnis und wünschen für die Festtage und das kommende Jahr alles Gute.
Bern, Dezember 2010 AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
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