Schwellenkorporation - alles neu

Rechnungsmodell, Reglement, Kredite

Präsident Hans Zürcher konnte 13 Mannen an der Schwellenversammlung begrüssen. Gemäss Finanzplan sind in den nächsten 6 Jahren Investitionen von 3.8 Mio. Franken für den Uferschutz geplant. Für die Planung vorder Weg und unteres Wegmattegräbli wurde einstimmig ein Bruttokredit von CHF 130'000.00 bewilligt. Für die Entwässerung Unterdorf mit den Gewässern Haselee-, Hus- und hinders Zuloufgräbli bewilligte die Versammlung ebenfalls einstimmig einen Verpflichtungskredit von 2.1 Mio. Franken. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Wasserbaubewilligung soll für dieses Vorhaben ein Wasserbauplan erarbeitet werden. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen ab der Waldgrenze Hasenlee bis zur Einmündung in die Ilfis. Berücksichtigt werden müssen die Schnittstellen zu den Drittprojekten Sanierung Ortsdurchfahrt und Ersatz Grauensteinleitung der Wasserversorgung Langnau.

 

Die Buchhaltung der Schwellenkorporation wird per 01.01.2021 auf das neue Rechnungsmodell umgestellt. Das bestehende Verwaltungsvermögen wird innert 8 Jahren abgeschrieben.

 

Ebenfalls auf 01.01.2021 wird das neue Schwellenreglement in Kraft treten. Neu wird der Schwellentell nur noch auf dem Amtlichen Wert erhoben. Der Landwert ist für die Katasterschatzung nicht mehr massgebend. Je nach Beitragsklasse ist für die Katasterschatzung 50 % bzw. 100 % des Amtlichen Wertes massgebend. Der Promilleansatz wurde auf 0.4 angesetzt und der Mindestbeitrag beträgt neu CHF 50.00.

 

Für den vorzeitig demissionierenden Dubach H. U. wurde Peter Stalder, Stärenegg als neues Kommissionsmitglied gewählt.