Im Altlastenkataster sind verschiedene belastete Standorte eingetragen. Laut Umweltschutzgesetz sind diese zu sanieren und so schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt auszumerzen. Belastet sind auch Schiessanlagen. Bei Messungen wurde festgestellt, dass nebst dem bestehenden Kugelfang auch umliegendes Gelände durch Blei belastet ist. Dies weil früher insbesondere bei Feldschiessen neben dem heutigen Kugelfang mobile Scheiben aufgestellt worden sind. Durch Blei können Mensch und Tier durch direkte Aufnahme Schaden nehmen. Deshalb muss das Land entweder eingezäunt oder der bleihaltige Boden entsorgt werden. Bei der Sanierung der Feldschiessanlage handelt es sich um eine Vorinvestition, da die Altlasten bei einer späteren Anlageschliessung, welche im Baurecht erstellt worden ist, ohnehin entsorgt werden müssten.
Das Verfahren
Bei der alten Feldschiessanlage wird die oberste belastete Bodenschicht entfernt. Von dieser Bodenschicht werden durch ein einfaches Verfahren die bleihaltigen Geschosse getrennt. Während die Geschosse entsorgt werden, wird der verbleibende Boden beim bestehenden Kugelfang eingebaut. Der Kugelfang-Damm wird somit erhöht. Dadurch kann erreicht werden, dass künftig kein Blei mehr durch Abprallen oder Fehlschüsse auf das Land hinter dem Kugelfang gelangt. Die belastete Fläche wird so minimiert. Für die sanierte Fläche wird neuer Humus zugeführt, eingebaut und das Land so rekultiviert.
Finanzierung und Baubewilligung
Der Gemeinderat hat für die Sanierung einen Kredit über
Fr. 70'000.-- gesprochen. Der Kredit unterliegt dem Finanzreferendum. Die Kosten beinhalten nebst der Sanierung auch die Kosten für die Bodenuntersuchungen. Die Schützengesellschaften beteiligen sich 20% an den Kosten, auch indem Frondienst geleistet wird. Ob sich der Bund beteiligt, ist zur Zeit noch Gegenstand von Abklärungen. Gleichzeitig mit dem Finanzreferendum läuft ebenfalls die öffentliche Auflage des Baugesuches. Zuständig für die Bewilligung ist der Regierungsstatthalter. Das Gesuch liegt bei der Gemeindeverwaltung Trubschachen öffentlich auf.