AHV-Zweigstelle
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IK-Auszug
Kostenloser Auszug aus Ihrem AHV-Konto
Wer sich um seine spätere AHV/IV-Rente Sorgen macht, muss wissen, dass die Rentenhöhe primär von den Beitragsleistungen und der Beitragsdauer abhängig ist.
Entscheidend ist, ob die Beiträge gemäss Lohnausweis vom Arbeitgebenden auch abgerechnet wurden. Die Ausgleichskassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto laufend nach. Darin sind die für die Rentenfestsetzung massgebenden Angaben eingetragen, vor allem Höhe und Erwerbszeitpunkt von Einkünften.
Ein Kontoauszug zeigt Beitragslücken. Verlangen Sie Ihren Kontoauszug!
Meine kontoführende Kasse
Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen Versichertennummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen. 


Publikationen
AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen!
20.04.2009
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Grundsätzliches Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt.... |
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