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Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer


Während Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben, sich in der Schweiz aufzuhalten und niederzulassen, hat dies ein Ausländer nicht. Jede ausländische Person (Ausnahme Touristen oder Besucher) benötigt zum Aufenthalt in der Schweiz eine fremdenpolizeiliche Bewilligung.

 

 

Einreise

 

Der Migrationsdienst des Kantons Bern ist unter anderem für die fremdenpolizeilichen Bewilligungen zuständig. Nützliche Informationen und der genaue Ablauf für die Einreise von ausländischen Personen finden Sie auf der Homepage des Migrationsdienst oder Budesamt für Migration.

 

 

Anmeldung

 

Ausländische Personen, haben sich innert 8 Tagen nach Einreise oder Zuzug in die Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Für die Ameldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Ausländerausweis (bei Umzug innerhalb Schweiz)
  • Gültiger Reisepass / Personalausweis
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Nachweis Personalien / Zivilstand (Geburtscheine, Heiratsurkunde, etc.)
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte) 
  • Versicherungsausweis AHV/IV 
  • Aktuelles Passfoto  

 

Abmeldung

 

Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben.


Gemeindeverwaltung Trubschachen, 3555 Trubschachen, Tel: 034 495 51 55, E-Mail | Kontakt Français | English