Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
Während Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben, sich in der Schweiz aufzuhalten und niederzulassen, hat dies ein Ausländer nicht. Jede ausländische Person (Ausnahme Touristen oder Besucher) benötigt zum Aufenthalt in der Schweiz eine fremdenpolizeiliche Bewilligung.
Einreise
Der Migrationsdienst des Kantons Bern ist unter anderem für die fremdenpolizeilichen Bewilligungen zuständig. Nützliche Informationen und der genaue Ablauf für die Einreise von ausländischen Personen finden Sie auf der Homepage des Migrationsdienst oder Budesamt für Migration.
Anmeldung
Ausländische Personen, haben sich innert 8 Tagen nach Einreise oder Zuzug in die Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Für die Ameldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausländerausweis (bei Umzug innerhalb Schweiz)
- Gültiger Reisepass / Personalausweis
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Nachweis Personalien / Zivilstand (Geburtscheine, Heiratsurkunde, etc.)
- Mietvertrag
- Krankenkassennachweis (Police oder Karte)
- Versicherungsausweis AHV/IV
- Aktuelles Passfoto
Abmeldung
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben. 
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