Pass und Identitätskarte
Pass / Identitätskarte / Provisorischer Pass
Neues Antragsverfahren ab 1. März 2010
Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten – der sogenannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wurde auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise können neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern haben den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren zu beantragen. Vorgängig ist eine Terminreservation nötig. Reservationen sind möglich unter der
Tel. 031 635 40 00, Mo - Fr, 8.00 - 12.00; 13.00 - 17.00 Uhr. Weitere Informationen.
Ausweiszentren
Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.
Kann die Zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden? Für diese „Notfälle" gibt es den provisorischen Pass. Die Ausstellung erfolgt durch die Notpassstelle (Ausweiszentrum Bern) oder Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp).
- Bern mit Notpassstelle
- Biel
- Thun
- Courtelary
- Interlaken
- Langenthal
- Langnau i. E.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Amt für Migration- und Personenstand
Der neue Schweizerpass

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