Der Gemeinderat von Trubschachen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung Sonnhalde zur ZPP Nr. 4 (bestehend aus Überbauungsplan 1:500 und Überbauungsvorschriften) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Juni 2025 bis 7. Juli 2025, in der Gemeindeschreiberei Trubschachen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Trubschachen verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindeverwaltung Trubschachen einzureichen.
Hinweis: die Überbauungsordnung wird im Anschluss in der Kompetenz des Gemeinderats beschlossen.
Überbauungsplan
Erläuterungsbericht
Überbauungsvorschriften
Schlussbericht Gutachterverfahren
Fachgutachten Objektschutz
Mobilitätskonzept
Lärmgutachten