Zweite öffentliche Auflage

Gesamtrevision Ortsplanung

Gesamtrevision Ortsplanung
Zweite öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 BauG 

Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Trubschachen lag vom 14. Oktober 2024 bis zum 12. November 2024 öffentlich auf. Aufgrund von Einsprachen und Anträgen wurden vereinzelte Änderungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen und von der Gemeindeversammlung am 17.02.2025 beschlossen. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 werden diese Änderungen öffentlich aufgelegt. 

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 27.02.2025 bis am 31.03.2025, öffentlich auf. Sie können in der Gemeindeschreiberei Trubschachen und auf der Website der Gemeinde Trubschachen (www.trubschachen.ch) eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Trubschachen, Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen, einzureichen.

Trubschachen, den 25.02.2025
Der Gemeinderat
 

Der Gemeinderat