Feuerverbot im Verwaltungskreis Emmental

Brandgefahr im Wald und in Waldesnähe

Im Kanton Bern hat das anhaltend warme und trockene Wetter zu einer erheblichen bis grossen Waldbrandgefahr geführt. Aufgrund der kurz- und mittelfristigen Wetterprognose kann diese Gefahr erhalten bleiben oder sich sogar verschärfen. Im Bezug auf den kommenden 1. August wurden in bestimmten Verwaltungskreisen Feuerverbote für das Entfachen von Feuern oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen.

 

Auch im Verwaltungskreis Emmental gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

 

Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer und Feuerwerk untersagt. Ausserhalb davon sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die offiziellen 1. August-Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort.

  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.

  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind vollständig darauf verzichten.

  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.

  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.

  • Bei Feuerausbruch unverzüglich die Feuerwehr unter 118 alarmieren.

  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Grund abgefeuert werden.

Vielen Dank für das Befolgen der Verhaltensregeln. Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. August.