Die Kommissionen

Die Kommissionen bilden nebst den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat ein wichtiges Organ der Gemeinde. Sie erledigen im Auftrag des Gemeinderates wichtige operative Aufgaben und können das Gemeindegeschehen damit an vorderster Front mitgestalten. 

Ständige Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden mit Reglement durch die Stimmberechtigen geschaffen. Die Aufgaben und Kompetenzen werden im Reglement festgehalten (siehe Gemeindeverfassung). Weiter können zur Behandlung einzelner Geschäfte nicht ständige Kommissionen eingesetzt werden. Mit dem Einsetzungsbeschluss werden Aufgaben, Zuständigkeit, Organisation und Zusammensetzung bestimmt.

Wollen auch Sie in einer Kommission mitwirken, dann melden Sie sich bei einem Gemeinderatsmitglied oder bei der Gemeindeverwaltung.