In den letzten Jahren wurde im Zusammenhang mit dem Leitbild immer wieder über Standortattraktivität und Gemeindeentwicklung gesprochen. In der Folge hat der Gemeinderat einen Ausschuss mit der Revision der Ortsplanung beauftragt. Es wurden Gespräche mit Grundeigentümern, Wirtschaftsvertretern und Fachstellen geführt. Der Gemeinderat hat die Resulate zur Mitwirkung verabschiedet. Die Veranstaltung vom vergangenen Freitag, 10.11.2006, ist von gegen 100 Personen besucht worden.
Wichtige Punkte im neuen Baureglement sind:
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Fachberatung / Qualität des Bauens
Die Bauten in Trubschachen sollen qualitativ ansprechend gestaltet werden. Grundeigentümer, Planer aber auch die Behörde sollen ihre Verantwortung wahrnehmen. Bei Bedarf wird die Baubewilligungsbehörde eine Fachberatung in Anspruch nehmen.
Einführung eines Gebäudeprofils
Das Gebäudeprofil umschreibt die Umrisse, welche ein Gebäude höchstens ausfüllen kann. Innerhalb des Profils besteht Spielraum bezüglich Ausgestaltung des Baus. Ausnützungsziffer, Geschosszahl, Kniewandhöhe oder Dachgestaltung sind innerhalb dem definierten Profil frei wählbar. Für die bestehenden Bauten bedeutet dies, dass ein Gebäude ausgebaut werden kann (bsp. Dachausbau).
Bereinigung des Zonenplans
Trubschachen hat bereits vor der angestrebten Revision genügend Baulandreserven. Da neue Einzonungen vorgeschlagen werden, muss im gleichen Umfang Land ausgezont werden. Himmelhausmatte, Hasenlehnmatte, Sonnhalde und obere Wegmatte sind von Änderungen betroffen.
Gefahrenkarte
Die Gefahrenkarte ist in die Zonenplanung mit einge-flossen.
Baupolizeiliche Vorschriften
Der kleine Grenzabstand ist von 3m auf 4m erhöht worden. Der Gebäudeabstand vergrössert sich dadurch ebenfalls. Für bereits bestehende Bauten gilt Besitzstandsgarantie.
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An der Mitwirkungsveranstaltung sind verschiedene Fragen gestellt worden, welche der Gemeinderat zur Diskussion entgegen nahm. Die Unterlagen liegen noch bis Ende November auf der Gemeindeverwaltung Trubschachen öffentlich auf. Eingaben zur Ortsplanungsrevision können in der gleichen Frist an die Gemeindeverwaltung gemacht werden. Entwurf Baureglement und Zonenplan sind ebenfalls abrufbar.
Fragebogen zur Ortsplanungsrevision